Betriebsrichtlinien für die KATANA – DV20 – OE-AEP

Allgemeines:

Die BR sind von allen Piloten genauestens zu lesen und verbindlich einzuhalten. Sie stellen keine Schikane dar, sondern sollen einen reibungslosen und sicheren Flugbetrieb sowie ein geordnetes Clubgeschehen erleichtern

Flugberechtigungen

Berechtigungskriterien zum Fliegen (ohne Sicherheitspilot) der Katana sind:

  • Aufrechte Clubmitgliedschaft
  • Gültiger PPL
  • Unterschriebene „Vereinbarung“ (Fixkostenteilung)
  • Studium und Kenntnis des Flughandbuches der Katana DV20
  • Erfolgtes Check-out

3-Monats-Regel:

Die Flugberechtigung erlischt drei Monate nach dem letzten Flug mit der DV20. Für Flüge mit Passagieren ist natürlich zusätzlich die gesetzliche Regelung zu berücksichtigen (3 Flüge als verantwortlicher Pilot innerhalb der letzten 3 Monate mit diesem Flugzeugtyp)

Flugbetriebsordnung LOGO

Die Kenntnis der FBO LOGO ist verpflichtend. Vor jedem Flug ist der Name des Verantwortlichen Piloten der Betriebsleitung in LOGO bekannt zu geben (möglichst direkt am Start, notfalls Funk).

Link zu Flugbetriebsordnung LOGO: http://www.alpenflugschule.at/praesentation.de.137.htm

Hangar – Rangieren am Boden

Die Maschine ist so weit in die Halle zu schieben, dass jede Beschädigungsgefahr beim Öffnen von Toren und Türen vermieden wird.

  • Die Haube bitte keinesfalls am Fenster zum Öffnen anheben, sondern nur am Haubenrahmen! Zusätzlich ist der rote Entriegelungsknopf zu drücken (Sicherheitshaken)
  • Bitte beim Ein- und Aussteigen (auch von Gästen) darauf achten, dass nur der schwarze Trittbereich betreten wird. Keinesfalls auf die Tragflächen steigen lassen!

Schäden

Alle bemerkten, verursachten oder entstandenen Schäden, Mängel bzw. Unregelmäßigkeiten sind umgehend und ohne Verzögerung dem Motorflugreferenten bzw. einem Vorstandsmitglied zu melden!

In einem solchen Fall hat jeder Pilot die Pflicht das Flugzeug zu sperren und einen schriftlichen Vermerk zu hinterlassen.

Reservierung

Erfolgt über die Alpenflugschule Niederöblarn, ausschließlich telefonisch: 03684/6066.

Flugvorbereitung

Jeder Pilot ist zur Durchführung einer korrekten Vorflugkontrolle (lt. Checkliste) sowie zu einer Flugplanung (v.a. Take-off Distanz…) verpflichtet.

Versicherung

Derzeit besteht für die Katana eine Kasko-Versicherung. Der Selbstbehalt beträgt 2.000,- Euro.

Tanken / Öl

Grundsätzlich soll das Flugzeug immer mit halb bis ¾ vollem Tank hangariert werden. Ein entsprechender Tankstellenschlüssel ist im Flugzeug. Die getankte Menge ist im Bordbuch zu vermerken.
Ölkontrolle unbedingt wie im Flughandbuch beschrieben nach Durchdrehen des Propellers bis zum Blubbern! Der Ölverbrauch ist gering, bei Bedarf nur kleine Mengen nachfüllen.

Waschen / Pflege

Die Maschine gehört uns in gewisser Weise allen – mit entsprechender Sorgfalt sollte sie daher auch behandelt und gepflegt werden. Jeder Pilot ist für die Reinigung selbst zuständig. Sie erfolgt nach dem Flug bzw. nach dem letzen Flug des Tages. Zum Reinigen dürfen keine kratzenden Gegenstände (raue Schwammseite…) verwendet werden. Alle Plexiglasteile nur mit einem weichen Leder abwischen.

Wartung

Die Wartungen werden in der Werft der Fa. HB Flugtechnik in Hofkirchen (LOLH) durchgeführt. Wir bitten um Verständnis, dass die Überstellungsflüge nicht vom Verein übernommen werden können und somit von den Vereinspiloten zu tragen sind.

Wir appellieren an Eure fliegerische Kameradschaftlichkeit zeitweise auch diverse Aufgaben (Überstellungen, Wartungen, Reinigungen…) zu übernehmen und damit entscheidend dazu beizutragen die Motorfliegerei im Verein auf einem leistbaren Niveau zu halten.

 Korrigierte Betriebsrichtlinien Katana OE-AEP Juni 2014